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Was darf alles im Hundefutter enthalten sein?

Bei Hundefutter gelten in Deutschland – wie auch im restlichen EU-Raum – gesetzliche Bestimmungen. Diese müssen sich an das Reglement der sogenannten “Weender Analyse” halten, welche vorschreibt, wie viel und aus welchen Zutaten das Hundefutter zusammengesetzt sein muss oder welche Stoffe nicht enthalten sein dürfen. Diese Analyse wird bei den folgenden drei Futtersorten angewendet:

  1. Trockenfutter
  2. Feuchtfutter
  3. halbfeuchtes Futter

Trockenfutter

Die Qualität dieses Futtermittels hängt davon ab, welche Rohprodukte, also Fleisch und andere hochwertige Ingredienzien, in dem Produkt enthalten sind und wie die einzelnen Bestandteile zueinander stehen. Trockenfutter weist einen Wassergehalt von zwischen drei und zwölf Prozent aus.

Nassfutter

Bei dieser Futterform liegt in den meisten Produkten der Wasseranteil zwischen 72 und 81 Prozent. Dabei darf nicht vergessen werden, dass in den meisten Zutaten selbst ohnehin schon Feuchtigkeit steckt. So beinhaltet beispielsweise das Nassfutter von Anifit “Thanksgiving Day” folgende Zutaten:

91,7 % Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse (49 % Rind (davon 29 % Pansen)
35 % Truthahn, 16 % Huhn), 6,9 % Reis, 1,2 % Gemüse (79 % Erbsen, 18 % Tomaten, 3 % Knoblauch), 0,2 % Mineralstoffe, Prise Hefe.

Die verwendeten Fleischzutaten: Truthahnmuskelfleisch, Hühnermuskelfleisch, Rindermuskelfleisch, Rinderleber, Rinderlunge

So kommt es zu dem hohen Wasseranteil, denn das ist bereits im Fleisch enthalten.

Halbfeuchtes Futter

Dieses Hundefutter besteht zu 18 % aus Wasser. Es muss aus zumindest 60 % hochwertigem Rohprotein bestehen. Die einzelnen Grundbestandteile werden möglichst schonend behandelt, im Normalfall per Dampfgarung. Der wesentliche Vorteil dieses Futters liegt darin, das (fast) keine zusätzlichen Aromen beigemengt werden.

Der Vitamingehalt muss bei mindestens 8 % liegen. Füllmittel dürfen in diesem Futtermittel nicht enthalten sein. Die Hersteller dieser Form des Hundefutters achten besonders darauf, das nur möglichst naturbelassene Grundprodukte beim Herstellungsprozess verwendet werden. Sie sorgen auch dafür, dass Vitamine und Spurenelemente weitgehend erhalten bleiben.

5. Februar 2025

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Die gesetzlichen Vorschriften

Um den gesetzlichen Vorschriften, in Bezug auf Zusammensetzung des jeweiligen Futtermittels zu entsprechen, gibt der Gesetzgeber vor, wie hoch die entsprechende Mindestmenge eines bestimmten Rohstoffes sein darf. Rohstoff ist aber nicht gleich Rohstoff. Im Besonderen trifft dies auf die folgenden Rohstoffe zu, welche im eigentlichen Sinne keine Nährstoffe sind:

Rohfett Hundefutter – Öl:

Grundsätzlich sind dabei alle Futteranteile gemeint, die sich in einer Ätherlösung lösen lassen. Darunter sind aber nicht nur die klassischen Fette, sondern auch Bestandteile wie Fettsäuren und Vitamin A zu verstehen. Die Problematik der Angabe dieses Bestandteiles liegt darin, das es keine Verpflichtung zur Angabe des genauen Rohproteins besteht. So kann es von hochwertiger Natur sein, wie zum Beispiel Rohfett von Rindfleisch, es kann aber auch Rohfett sein das aus Leinölresten oder Fischresten hergestellt worden ist. Gesetzliche Regelungen hierzu gibt es bis dato noch keine.

Rohasche Hundefutter

Darunter darf nicht verstanden werden, dass dem Hundefutter tatsächlich Asche beigemengt wurde, sondern wie viel prozentualer Anteil an Mineralien – nach Verbrennen des Futters – im Hundefutter enthalten ist.

Rohfaser Hundefutter

Hierunter versteht man die unverdaulichen pflanzlichen Bestandteile, also Zellulose, Hemizellulose und Lignin.
Diese pflanzlichen Bestandteile regen die Darmtätigkeit an und sorgen dafür, dass die Verdauung intakt bleibt. Erkennen, ob es sich um hochwertige Rohfaser handelt, kann man, indem man den Stuhl des Hundes betrachtet.

Wenn er eine gleichbleibende Konsistenz zeigt, wurde hochwertige Rohfaser verwendet. Die so genannten unverdaulichen Bestandteile, werden auf der Verpackung als “Ballaststoffe” deklariert. Diese dürfen im Hundefutter, nur einen Anteil von rund 3 % des Gesamtgewichtes ausmachen. Mehr Ballaststoffe würden dafür sorgen, das es zu Verdauungsproblemen wie einer Verstopfung kommt.

Rohprotein Hundefutter

Darunter sind alle stickstoffhaltigen Bestandteile des Futters zu verstehen. Also die Summe aller Eiweißverbindungen. Zu einem wesentlich kleineren Teil gehören dazu auch die Vitamine der B-Reihe. Grundsätzlich sollte der Rohproteingehalt eines Trockenfutters für einen erwachsenen Hund, rund 20 % betragen.

Der Proteingehalt im Feuchtfutter muss zumindest 6 und 8 % des Gesamtgewichtes ausmachen. Dieser Unterschied ergibt sich, aus dem unterschiedlichen Wassergehalt der beiden Futtermittel.

So enthält Nassfutter etwa 75 % Wasser, Trockenfutter hingegen nur 10 %. Berechnet man den Gegenwert, ergeben sich in etwa die gleichen Anteile an Rohprotein. Von einem Produkt das eher mindere Qualität eines Bestandteiles, wie zum Beispiel Bindegewebe enthält (muss angegeben sein) wird der Hund mehr benötigen als von einem Produkt das hochwertigeres Rohprotein enthält.

Die Angaben, sind wie bei Lebensmittel für Menschen in absteigender Reihenfolge deklariert. Ebenso gilt es bei diesen beiden zwischen einer offenen und einer geschlossenen Deklaration zu unterscheiden.

Geschlossene Deklaration: etwa Mais, Gerste, Weizen.

Offene Deklaration: Bei dieser wird der Sammelbegriff “Getreideprodukte” verwendet.

  • Milch und Molkereierzeugnisse
    Alle Milchprodukte in frischem oder haltbarem Zustand, welche bei der Produktion und der Weiterverarbeitung von Milch anfallen.
  • Pflanzliche Nebenerzeugnisse
    Alle Haupt- und Nebenprodukte, die bei der Auf- und Weiterverarbeitung von Getreide und/oder Weizenprodukten anfallen.
  • Backwaren
    Alle Haupt- und Nebenprodukte die bei den einzelnen Produktionsschritten, bis hin zum Endprodukt anfallen.
    Ebenso darf Zucker oder Zucker in flüssiger Form (Melasse) im Hundefutter enthalten sein.
  • Konservierungsstoffe
    Salze und Säuren, Antioxidantien, wie die Vitamine E und C, Aromastoff, Probiotika zur Verbesserung der Darmflora des Hundes, Spurenelement und Vitamine.

Es gibt im EU-Raum keine genaue gesetzliche Regelung die besagt, von welcher Art das Fleisch im Hundefutter sein soll.

Bei den einzelnen Futterkategorien gibt es folgende Unterschiede:

Das Mischfutter

In diesem müssen mindestens zwei Bestandteile enthalten sein. Je nach Bedarf, Zustand und Alter des Tieres sollen darin die einzelnen Bestandteile in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Zusatzstoffe, wie Zuckerprodukte, Getreideprodukte als auch Milchprodukte werden hauptsächlich als “Füllmaterial” genutzt um das Gewicht zu steigern. Diese sind aber oftmals der Auslöser für Allergien und verursachen Darmprobleme.

Alleinfuttermittel

Dies bezeichnet ein Futtermittel mit dem man den Hund, ohne Zugabe anderer Bestandteile versorgen kann. Die einzelnen Bestandteile stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander und sollten keine künstlichen Aromastoffe und pflanzliche Nebenprodukte enthalten.

Ergänzungsfuttermittel

Dieses Futter ist vor allem für jene Hunde gedacht, welche auch anderes Futter vorgesetzt bekommen. Zum Beispiel zu 50 % Trockenfutter und zu 50 % Frischfutter. Auch hierbei gilt, dass man auf das Label der Verpackung achten sollte. Es sollte möglichst ohne künstliche Aromen oder tierische Abfallprodukte hergestellt sein. Welche Mischung die richtige ist, sollte auf jedem Fall mit dem Veterinär besprochen werden.

Ein Auszug aus der Deklarationsliste, welche Futtermittel enthalten sein dürfen:

Fleischteile

Das Fleisch von geschlachteten Warmblütern. Also Fleisch von Rind, Schwein und Geflügel, frisch oder in konserviertem Zustand.
Innereien, alle Fleischteile, die bei der Weiterverarbeitung dieser Schlachttiere anfällt und vom Menschen nicht gegessen werden.

Diese sind vor allem Milz, Ohren, Schwanzteile, Nieren, Euter, Sehnen und Knorpel. All diese sogenannten Nebenerzeugnisse dürfen nur von jenen Tieren stammen, dessen andere Teile für die Lebensmittelproduktion des Menschen geeignet wären. Zudem legt der Gesetzgeber fest, das keine Kadaverteile verwendet werden dürfen.

Was sagt das Gesetz?

In Deutschland, wie auch in anderen EU-Ländern, müssen alle Inhaltsstoffe als auch die in Futtermittel enthaltenen Zusatzstoffe den überwachenden Futtermittelbehörden angezeigt werden.

Dies bedeutet, dass vor, während und nach der Produktion Proben des jeweiligen Hundefutters abgegeben werden müssen. Tatsächlich gibt es mittlerweile ein einheitliches gesetzlich bindendes Reglement, das sich an international geltende HACCP- Vorschriften anlehnt.

Tatsächlich verhält es sich so, dass der Gesetzgeber zwar für jeden einzelnen Rohstoff eine Mindestmenge vorschreibt. Solange diese Mindestmenge nicht unterschritten wird, steht es dem jeweiligen Produzenten mehr oder weniger frei, die Zusammensetzung zu bestimmen. De facto versuchen die meisten Produzenten von Hundefutter eine ausgewogene Zusammensetzung bei ihren Produkten zu erreichen.

Ausnahmen bestätigen die Regel. Diese Zusammensetzung können aber nicht garantieren, das Hunde gewissen Allergien entwickeln welche sich aufgrund einer bestimmten Zusammensetzung manifestierten. So gilt es als erwiesen, das gewisse Getreideerzeugnisse oder Nebenerzeugnisse, für manche Allergien bei Hunden verantwortlich sind.

(EG) 178/2002 (Lebensmittel-Basisverordnung) Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) 183/2005
Deutsches Futtermittelrecht, in den §§ 28-32 der Futtermittel-Verordnung

Welche Begriffe, Formulierungen werden genutzt, damit der Hundehalter denkt, es ist ein natürliches, gutes Hundefutter?

Bei diesen wird vor allem der Gewichtsanteil eines bestimmten Produktes verwendet. Dieser Gewichtsanteil sagt aber noch nichts darüber aus, ob ausreichend Nährstoffe, Eiweiße und Kohlehydrate enthalten sind.

  1. Rindfleisch – wenn dieser Begriff auf einer Verpackung aufscheint, muss der darin enthaltene Rindfleischanteil mindestens 70 % ausmachen;
  2. Rindfleischmahlzeit – der Rindfleischanteil macht 10 % des Gesamtproduktes, dies bedeutet, dass der Anteil des darin enthaltenen Rindfleisches 25 % ausmacht, exklusive des darin enthaltenen Wassers;
  3. Wenn auf der Packung der Begriff “mit Rind” steht, sind lediglich 3 % des Gesamtproduktes (exklusive Wasser) aus Rindfleisch.
  4. Bei der Bezeichnung “Geschmacksrichtung Rind”, ist es nur erforderlich, das der Geschmack vorhanden ist.

Auch wenn die einzelnen Bestandteile, wie zum Beispiel “Hühnerfleisch in pulverisierter Form” vorkommt und nur 1 Prozent ausmacht, kann der Begriff, “Geschmacksrichtung Huhn” verwendet werden. Selbst dann, wenn daraus nur gekochte, dehydrierte und zermahlene Hahnenkämme verwendet wurden.

Was bedeutet “ohne Zusatz von”?

Die Bedeutung “ohne Zusatz bzw. ohne Zusätze”, wird vor allem von jenen Betrieben verwendet, welche sich auf die Herstellung von hochwertigen sogenannten Premiumprodukten spezialisiert haben.

So findet man in deren Produkten, keine Zusätze künstlicher Aromastoffe. Tierabfallprodukte wie Hahnenkämme oder dergleichen, sind ebensowenig anzutreffen. Farbmittel, die dem Hundefutter ein natürlicheres Aussehen und einen typischen Geruch verleihen sollen, sind bei diesen Herstellern ebenso verpönt wie genbehandelte Produkte, wie etwa Mais oder Weizen, das zumeist nur als Füllmaterial verwendet wird.

Ebenso wird man bei den Herstellern von hochwertigen Premiumprodukten keinen Zucker, Melasse oder andere zuckerhaltigen Nebenprodukte finden. Dieses Label garantiert, das der Hundehalter ein hochwertiges und biologische Produkt ersteht. Diese sind in der Regel zwar etwas teuer als herkömmliches Hundefutter, die einzelnen Bestandteil garantieren aber das der Hund bestes Futter erhält.

Vorsicht Falle

“Ohne Zusatz von” bedeutet jedoch nicht, dass die verpönte Substanz nicht schon vorher in einer Zutat auftaucht. Es bedeutet also nur, dass ein bestimmter Stoff wie etwa Zucker nicht extra zugesetzt wurde.

Quellen:
Weender Analyse: https://de.wikipedia.org/wiki/Futtermittelanalytik

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